Wir, vom Pflegeteam Ay Care, betreuen unsere Patient*innen in der ambulanten 1:1-Intensivpflege. Einige schwersterkrankte Menschen benötigen eine Beatmung. Je nach Erkrankung erfolgt die Beatmung über die Tracheostoma oder über eine Maske und mit Hilfe eines Beatmungsgeräts. Dies erfolgt von zuhause und erfordert eine sorgfältige und individuelle Planung. Die Durchführung wird nur von erfahrenen Pflegekräften mit speziellen medizinischen Kenntnissen und sozialen Fähigkeiten durchgeführt.
Mit den entsprechenden Räumlichkeiten zu Hause, mit der richtigen Ausstattung und mit der Hilfe unseres qualifizierten Pflegeteams, können schwerstkranke Patient*innen ein Leben lang in vertrauter Umgebung verbringen. Für diese Patienten ist es besonders wichtig, zu ihrer Familie und ihren Freunden den Kontakt zu pflegen. Im Rahmen einer 24/7 spezialisierten Patientenbeobachtung, werden alle medizinische und pflegerische Behandlungen von unseren Fachkräften mit Erfahrung und außerordentlicher Fachkompetenz überwacht und durchgeführt.
Damit der Wechsel vom Krankenhaus, Reha oder einem Pflegedienst möglichst nahtlos und schnell verläuft, vereinbaren wir direkt im Anschluss einen Termin für ein Erstgespräch zum Kennenlernen. Gemeinsam mit Ihnen koordinieren wir Ihr persönliches Netzwerk aus vertrauten niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Therapeuten, Sanitätshäusern und weiteren Dienstleistern. Mit den Kranken- und Pflegekassen bzw. weiteren Kostenträgern stellen wir Ihren individuellen Betreuungs- und Finanzierungsplan für Sie auf und unter- stützen Sie ganzheitlich bei der Realisierung einer geregelten und allumfassenden Pflege.
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI
Unser Pflegedienst Ay Care ist durch Versorgungsvertrag zur Erbringung und Abrechnung von Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI, berechtigt. Es handelt sich um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen die Kund*innen in Anspruch nehmen können, sofern von der Pflegeversicherung der Pflegestufe I genehmigt wurde. Auch gilt das für Personen mit dementieller Fähigkeitsstörung, sofern sie zu dem in § 45 a SGB XI betroffenen Personenkreis gehören und es ist eine dauerhaft immense Verminderung der Alltagskompetenz durch die Pflegeversicherung zuerkannt wurde.
Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige – Was alles darunterfällt
Die Behandlungspflege ist die medizinische Versorgung, die wir ausschließlich auf ärztliche Anordnung durchführen. Darunter fallen beispielsweise folgende Punkte:
Alltagshilfe
Jeder Mensch, der Pflegegrad 1 oder höher hat, hat einen Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro von seiner Pflegekasse. Dieser kann bei Bedarf für verschiedene Angebote der Pflege und Betreuung eingesetzt werden.
Unsere erfahrenen und qualifizierten Betreuungsfachkräfte wie Haushaltshilfen, steht Ihnen gerne kostenlos für eine Beratung zu Hause und für Informationen über die weiteren Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Leistungsübersicht unserer Haushaltshilfen: